Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied!
Wir freuen uns stets über neue Mitglieder!
Um den wissenschaftlichen Diskurs und den Meinungsaustausch der Mitglieder untereinander so frei – von wirtschaftlichen Interessen – wie möglich zu gestalten, können nur solche Personen Mitglieder des Vereins werden, die eines der nachfolgenden Mitgliedschaftskriterien erfüllen. Mitglied des Vereins kann nur werden, wer
- in seiner Eigenschaft als Dozent oder als Student an einer Universität oder einer vergleichbaren Institution,
- in seiner Eigenschaft als Richter oder Richterin oder
- in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt mit kartellrechtlichen Fragestellungen befasst ist. Zur Klarstellung sei hervorgehoben, dass eine Tätigkeit als Syndikusanwalt eines Wirtschaftsunternehmens hiervon nicht erfasst ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich EUR 100,00.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
An den Treffen des Kartellrechtsforums können neben den ordentlichen Mitgliedern des Vereins selbstverständlich nach Anmeldung auch Gäste teilnehmen. Gleichwohl freuen wir uns über jedes weitere Mitglied des Kartellrechtsforums Frankfurt am Main e.V. Bitte beachten Sie auch § 3 Abs. 1 der Satzung. Die an vorstand@kartellrechtsforum-frankfurt.de zu sendende Beitrittserklärung kann hier heruntergeladen werden: