55. Treffen – Commeo

Karte nicht verfügbar

Datum / Uhrzeit
8. Mai 2019
19:30 - 21:45

Veranstaltungsort
Commeo LLP,
Speicherstraße 55


Das sehr gut besuchte 55. Treffen fand am 8. Mai 2019 auf freundliche Einladung der Kollegin Stephanie Pautke der Kanzlei Commeo statt.

Die Veranstaltung wurde eingeleitet durch einen Vortrag von Jan Christoph Höft von Latham & Watkins zum Facebook-Verfahren und der Begründung des Amtes in seinem Beschluss in Bezug zum Zusammenhang des vom Amt festgestellten Datenschutzrechtsverstoßes und des angenommenen Marktmachtmissbrauchs in Form eines Ausbeutungsmissbrauchs nach § 19 Abs. 1 GWB. Das Amt habe nach dem Beschluss angenommen, dass keine Kausalität im eigentlichen Sinne zwischen dem Datenschutzrechtsverstoß und dem Marktmachtmissbrauch erforderlich sei, sondern ein normativer Kausalzusammenhang ausreiche. Jan Christoph Höft erläuterte, wie sich diese Position des Amtes in die bisherige Entscheidungspraxis einfüge. Hierzu ging er auf die BGH-Fälle „VBL-Gegenwert II“ und „Pechstein“ ein, sowie auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf aus 2018 im „Kabelkanalanlagen Verfahren“, in welchem etwa noch strikte Kausalität gefordert worden war. Die Teilnehmer diskutierten im Anschluss hieran über die Frage, ob tatsächlich ein Datenschutzrechtsverstoß anzunehmen sei, da Facebook die verwendeten Daten schließlich jeweils auch zur Optimierung seiner Dienste nutze und daher eine Rechtfertigung nach der Datenschutzgrundverordnung naheliege.

Danach berichtete Maximilian Janssen von der Kanzlei Wessing & Partner zum Verfahrenseinstellungsbeschluss des OLG Düsseldorf in dem Verfahren gegen Carlsberg wegen Beteiligung am Bierkartell. Das Gericht hatte das Verfahren schließlich nach ausführlicher Beweiserhebung wegen Annahme eines Prozesshindernisses in Gestalt einer absoluten Verjährung nach § 260 Abs. 3 StPO vollumfänglich eingestellt. Carlsberg konnte erfolgreich darlegen, dass es allenfalls an einem letztlich ergebnislosen Kartellgespräch zwischen mehreren Großbrauereien in 2007 teilgenommen hatte, weshalb das Gericht eine Beendigung des möglichen Kartellverstoßes seitens Carlsberg bereits in 2007 annahm. Carlsberg war vom Amt ursprünglich ein Bußgeld in Höhe von 62 Mio. Euro auferlegt worden, wobei die Staatsanwaltschaft im Verfahren sogar noch eine Erhöhung auf 250 Mio. Euro beantragt hatte. Maximilian Janssen ging in seinem spannenden Vortrag auf Fragen der Teilnehmer ein und berichtete dabei detailliert zum Verfahrensverlauf, dem Schicksal der übrigen Beteiligten sowie den Strategien die letztlich zum Erfolg geführt hatten.



< Alle Events