53. Treffen – Oppenhoff & Partner

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Datum / Uhrzeit
4. Dezember 2018
19:30 - 21:45

Veranstaltungsort
Oppenhoff & Partner,
Bockenheimer Landstraße 2-4


Das gut besuchte 53. Treffen fand am 4. Dezember 2018 auf freundliche Einladung des Kollegen Simon Spangler im Frankfurter Büro der Kanzlei Oppenhoff & Partner statt.

Simon Spangler erläutrte das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Möbeleinkaufskooperation VME Union, ausgelöst durch die geplante Integration der Krieger-Gruppe. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Folgen für den Möbelhandel nur schwer abschätzbar seien, wenn in einzelnen Gebieten seitens des Amtes eine zu große Nachfragemacht der VME angenommen würde.

Sodann erläuterte Simon Spangler die Carrefour-Entscheidung des EuGH (C-510/16, Urteil vom 20. September 2018). Gegenstand des Verfahrens war eine beihilferechtliche Überprüfung einer Sonderabgabe in Frankreich für die Filmindustrie, die von Supermärkten zu entrichten ist. Carrefour und andere Supermärkte hatte eine erneute Überprüfung angeregt, nachdem die Abgabe deutlich höher ausgefallen war als ursprünglich geplant.
Zum Abschluss stellte Jörg-Martin Schultze von Commeo das Vossloh-Urteil des EuGH vom 24.Oktober 2018 (C-124/17) vor, in dem es um die Anforderung an eine Selbstreinigung zur Löschung eines Unternehmens aus einem Korruptionsregister ging. Es wurde insbesondere diskutiert, welche Anforderungen sinnvollerweise an ein kartellbeteiligtes Unternehmen zu stellen sind, was die Anerkennung und Erfüllung von Schadensersatzansprüchen der Kartellgeschädigten anbelangt. 



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